- Ist das Handout in der mündlichen Bilanzbuchhalter-Prüfung ein Muss?
- Was gehört rein?
- Soll es vor der Präsentation oder danach ausgeteilt werden?

Besteht eine Pflicht für Handout?
Weitere Unterlagen wie bspw. ein Handout sind für die Präsentation nicht vorgegeben. Es kann jedoch sinnvoll sein, den Prüfern und Prüferinnen zusätzlich ein Handout (z. B. eine Bilanz, die in der Präsentation analysiert wird) mit ergänzenden Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Nachvollziehbarkeit zu erleichtern.
DIHK-Information (2021), II. 4 g) S. 6
Handout ist sehr hilfreich!
2. Erinnerst du dich an das „Eisberg-Prinzip“?
In deiner Präsentation hast du nur 15 Minuten Zeit, um jede Menge Inhalt zu präsentieren.
Man ist gezwungen, nur das Wesentlichste besonders konzentriert darzustellen. Ebenso hier ist ein Handout große Hilfe: Du kannst deine Berechnungen zu den Kennzahlen im Handout detailliert darstellen und in der Präsentation nur auf die Analyse der Kennzahlen selbst konzentrieren.
Vergiss nur nicht, mit einem eleganten Satz etwa wie „die genaueren Berechnungen dazu finden Sie im Handout auf Seite …“ auf die Details zu verweisen.
Wen es eher wie Buddenbrooks von Thomas Mann aussieht, werden die Prüfenden davon abgelenkt!
Teile dein Handout VOR der Präsentation aus!
Was gehört in das Handout?
Und zur letzten Frage: Was gehört rein? Bei einigen IHKs erübrigt sich diese Problematik von selbst – sie bestehen auf ausgedruckter Präsentation.
Ich sage – „So viel wie nötig, so wenig wie möglich!“
„So viel wie nötig“, um dein Thema und deine Inhalte nachvollziehen zu können.
„So wenig wie möglich“, damit die Prüfenden nicht erschlagen sind und nicht anfangen, dein Handout zu studieren, anstatt deiner Präsentation zuzuhören!
Was würde ich reintun?
Auf jeden Fall die Strukturbilanz, insbesondere, wenn du nicht explizit auf diese in ihrer Gesamtheit in der Präsentation eingehst.