Neulich habe ich in der Bilanzbuchhalter-Gruppe einen interessanten Hilferuf gelesen. Mit Schrecken las ich jedoch auch einen Vorschlag dazu, der mich stutzig machte. (Klick auf das jeweilige Bild, um es in voller Auflösung zu lesen).
Ich bin gespannt, ob du erkennst, was an diesem Vorschlag problematisch ist.
Mach jetzt kurz eine Pause beim Lesen und versuche, dir deine Gedanken aufzuschreiben! ✍🏻
Am Ende des Beitrags werde ich die Auflösung geben, und du kannst dann vergleichen, ob du richtig gelegen hast oder nicht!
Am nächsten Tag habe ich meine Instagram-Community gefragt, was sie dazu denken.
🫣 Zuerst haben viele geantwortet, dass das Problem darin bestünde, dass Rating der Bereich der Jahresabschlussanalyse wäre.
⚠ Leider ist das ein Mythos, der sich hartnäckig hält. Rating und insbesondere Maßnahmen zur Ratingsverbesserung gehören eindeutig nicht in den Bereich der Jahresabschlussanalyse!
💡 Damit du diesem (und auch vielen anderen Fehlannahmen) nicht aufsitzt, habe ich eine Checkliste erstellt, mit deren Hilfe du ganz sicher bestimmen kannst, was in den Bereich der Jahresabschlussanalyse gehört – und was nicht. Hier kannst du meine JA-Checkliste bekommen:
Mach dein Thema zum JA-Thema!
Wie ging es weiter? Zum Glück, nach einem kleinen Anstupser, hat meine Instagram-Community weiter nachgedacht und kam dann auf die eigentliche Wurzel des Problems:
- Prüfung der Kreditwürdigkeit ist kein komplexes Problem für die Bank, es ist eine Routine-Tätigkeit. ⚠
- Die Tatsache, dass der Kunde Probleme mit der Kreditwürdigkeit hat, ist eigentlich das Problem des Kunden, nicht das der Bank. 🤷🏻♀️
Also, ist es auch kein betriebliches Problem der Bank. - Aber auch wenn wir annehmen, dass wir das Problem für den Kunden analysieren und ihm genau sagen könnten, welche Kennzahlen die Anforderungen nicht erfüllen, gibt es hier ein entscheidendes Problem:
Eine Bank kann keine Lösungsvorschläge für den Kunden erarbeiten, da sie nur dann Beratungspflichten hat, wenn sie als Vermögensberater auftritt (z. B. im Rahmen der Vermittlung von Anlagen).
💡 Also, merke dir: Auch wenn es oft verlockend erscheint, irgendwelche Probleme bei Kunden oder Lieferanten festzustellen und zu analysieren, scheitert es in 90 % der Fälle daran, dass die Ausarbeitung der Lösungen – was jedoch eine explizite Anforderung der Prüfungsordnung ist! – unmöglich ist.
Eine einzige Ausnahme davon stellen Steuerberatungen dar – diese werden für ihre Mandantschaft durchaus beratend tätig.
Nun schaue dir deine Notizen an! Ich bin ganz gespannt – lagst du richtig? 😉