Wie war es früher - vor der Verordnung 2016?
Früher sah die mündliche Prüfung so aus:
Am Prüfungstag kam man zur IHK, bekam eine Aufgabenstellung, Flippchart beziehungsweise Folien für den Projektor und musste innerhalb der kürzesten Zeit eine Lösung erarbeiten.
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Dabei kam es natürlich in der ersten Linie darauf an, dass die Prüfungsteilnehmenden das Problem korrekt erkennen und die richtigen Formeln für die Kennzahlenberechnung anwenden. Auf die vernünftige Analyse der Kennzahlen selbst, Interpretation, Ableitung möglichen Maßnahmen kam es nicht mehr an – dafür blieb einfach keine Zeit. Und das konnte man auch nicht in dieser kurzen Zeitspanne, abgeschottet im Prüfungsraum, vernünftig vorzubereiten! Was meinst du, wie oft man bei der Präsentation der Lösung gehört hat: „Umsatzrentabilität ist 4%, aber ob das gut oder schlecht ist, kann man erst beurteilen, wenn man Branchenvergleich macht.“ Oder: „Eigentlich, wäre hier die Entwicklung von Cashflow in den Folgejahren wichtig. Leider hat dazu die Vorbereitungszeit nicht mehr ausgereicht…“
Wie ist die mündliche Prüfung danach geworden?
Genauso ist es bei diesem Teil der Prüfung: Die 15 Minuten, die du präsentierest, ist die Quintessenz, die Krönung deiner Leistung. Das ist nur die Spitze von der Vorbereitung, die du im Vorfeld geleistet hast. Du musst aber auch jeden unsichtbaren Eiskristall deines Eisbergs kennen, um ein gutes Ergebnis abzuliefern.
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Wenn du keine ausführliche Hintergrundarbeit geleistet hast, kippt dein Eisberg… äh deine Präsentation. Und für die ganz Genauen unter uns: Nein, mit 85 Minuten der Vorbereitungszeit wirst du nicht auskommen 😉 Das Eisberg-Prinzip liefert nur das Schaubild, nicht aber die genauen Zeitangaben. In ihrem Informationsschreiben unterstreicht auch DIHK, dass alle Prüfungsleistungen eine gute und durchdachte Vorbereitung erfordern (DIHK; 2019, S.2).
Warum gerade so eine Prüfungsleistung?
Das Ziel des Fortbildungsabschlusses „Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin“ ist, eine Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen, die auf einen beruflichen Aufstieg abzielt (§2 Abs. 1 BibuchhFPrV).
Mit dem Aufstieg sind auch andere Erwartungen an dich gebunden. Du musst dann in der Lage sein, mit der Geschäftsführung auf Augenhöhe zu diskutieren. Ebenso musst du in der Lage sein, die Geschäftsideen vom Management aus der Sicht des Rechnungswesens zu beurteilen und Auswirkungen auf beispielweise Compliance-Regelungen, Rentabilitätsentwicklung, Liquidität und Stabilität des Unternehmens zu prognostizieren. DU wirst zum Partner bei den wichtigen betrieblichen Entscheidungen.
Das bedeutet auch, dass du zum Beispiel die Kennzahlen nicht nur ermitteln können musst, sondern diese vor allem auch analysieren und interpretieren kannst. In wirklichem Leben geht es ja nicht darum, dass man für die Geschäftsleitung nur die Kennzahlen selbst ermittelt. Es geht viel mehr darum, was die Kennzahlen uns sagen, wie sie sich entwickelt haben, welche weitere Entwicklungen zu erwarten ist, und was die Zahlen bei der Konkurrenz machen.
Kennzahlen in der Abschlusspräsentation
Das ist auch grundsätzlich auf die Abschlusspräsentation für Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter zu übertragen. Die Kennzahlen machen nichts anderes, als auf sehr aggregiertem Niveau die Geschehnisse des Unternehmens monetär abzubilden.
Wenn du Jahresabschlüsse aufbereitest und auswertest, dann werden bestimmte Kennzahlen auf ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis* hinweisen, und sie hat fast jedes Unternehmen, glaube mir.
Auch wenn du das Problem besser darstellen* möchtest, werden dir weiterführende Kennzahlen helfen, deine Theorien bezüglich der Problemursachen zu bestätigen oder zu widerlegen.
Ebenso bei Beurteilung* sowohl der Problemstellung selbst als auch der Lösungsalternativen* werden die Kennzahlen gebraucht.
Du siehst aber, dass die Kennzahlen nicht das Ziel der Präsentation sind, sondern lediglich das Werkzeug, das dir dabei die Argumentationsgrundlage und Beweise liefert.
Da das Thema der Präsentation sich auf den Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ beziehen muss, sprechen wir beim nächsten Blogbeitrag darüber, wie man leicht gute Daten im ausreichenden Umfang für die Präsentations-vorbereitung beschafft. Stay tuned 🙂
* Aus der Prüfungsverordnung: „In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen.“ (§6 Abs. 5 BibuchhFPrV)
Mach dein Thema zum JA-Thema!
Quellen
„DIHK“ (2019): DIHK-Information zum Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin. Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. Online im Internet: URL: https://www.hk24.de/blueprint/servlet/resource/blob/4658194/c5012710402ebf4edc4e1dede94829b9/2019-dihk-information-pruefung-bilanbuchhalter-data.pdf (Zugriff am: 15.12.2019).
BibuchhFPrV (2016): Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter und Geprüfte Bilanzbuchhalterin (Bilanzbuchhalterprüfungsverordnung – BibuchhFPrV) Online im Internet: URL: https://www.buzer.de/gesetz/11750/index.htm (Zugriff am: 15.12.2019).