Was kam in der Bilanzbuchhalter-Prüfung in IKS im Frühjahr 2026 dran?

Am ersten Tag – in der Situationsaufgabe 1 – kommen folgende Handlungsbereiche dran:

  • ca 4-5 Aufgaben in der Jahresabschlusserstellung nach HGB (aka nationale Abschlüsse), immer mit kleiner „Prise“ IFRS

  • 1 Aufgabe zur KommunikationFührung und Zusammenarbeit (BiBu’s kürzen es als „KFZ“ ab, nicht zu verwechseln mit „Kraftfahrzeug“🤪)

  • 1 Aufgabe zum Internen Kontrollsystem (IKS).

Und da ich IKS unterrichte, und hier sogar ein E-Book für IKS geschrieben habe, hat es mich natürlich brennend interessiert, was dann jetzt drankam, das frage ich immer auf meinem Instagram-Account.

An der Stelle vielen Dank an viele fleißige BiBu’s FJ 2026, die hier den Input direkt nach ihrer Prüfung geliefert haben! 🫶🏻

KLR Aufgaben in der Bilanzbuchhalter Frühjahresprüfung 2026

Und ich möchte es natürlich auch dir nicht vorenthalten – das waren die Themen dieser Prüfung:

Teilaufgabe A - Geschäftsprozesse:

Hier kam eine theoretische Frage “ Wie gliedern sich die Geschäftsprozesse?“ (oder so ähnlich),

Worum ging es hier?

Es gibt zwei grundlegende Geschäftsprozesstypen:

Kernprozesse sind alle Abläufe, die direkt zur Leistungserstellung für externe Kund:innen beitragen – hier entsteht die Wertschöpfung.


Unterstützende Prozesse sichern diese Abläufe ab (z. B. Organisation, IT, interne Buchhaltung), ohne selbst Marktleistungen zu erzeugen.

Wichtig im IKS-Kontext:


Die Einordnung erfolgt nach dem Beitrag zur Wertschöpfungnicht nach der Tätigkeit selbst. Beispiel:

  • Buchhaltung im produzierenden Unternehmen → unterstützender Prozess

  • Buchhaltung in der Steuerkanzlei (für Mandant:innen) → Kernprozess

→ Gleiche Tätigkeit, unterschiedliche Rolle je nach Geschäftsmodell.

🎯 Für diese Teilaufgabe gab es laut Rückmeldungen ca 4 Punkte.

Teilaufgabe B – Risiko-Kontroll-Matrix:

Hier gab es eine Anlage mit einer Risiko-Kontroll-Matrix – Vergleiche dazu Aufgabe 5 in der Herbstprüfung 2022 (auch in der Situationsaufgabe 1).

  1. Allerdings, so wie ich aus den Rückmeldungen verstanden habe,  waren hier (im Geegensatz zum Herbst 2022) bereits in der ersten Spalte die Prozessschritte angegeben. 

  2. Risiken musste man definieren – genauso wie in der Herbst-Aufgabe 2022

  3. Ebenso – im Gegensatz zu Aufgabe H 20222 – waren hier die Kontrolltypen in der Überschrift aufgezählt.

  4. Auch musste man nicht – anders als im Herbst 2022 – weder die verantwortlichen, noch das Rating-Risiko angeben.

Was war hier wichtig?

Wissen, dass die Kontrolltypen sich immer in „Prächen“ befinden, und genau diese Prächen sollte man bei einer Risiko-Kontroll-Matrix angeben:

🎯 Für diese Aufgabe gab es laut Rückmeldungen ca. 6 Punkte

Teilaufgabe C – nahe Verwandtschaft mit geschäftlichen Verflechtungen als Risiko

Aufgabe C – nahe Verwandtschaft mit geschäftlichen Verflechtungen als Risiko

Hier sollte ein Risiko beschrieben werden, das sich aus folgender Situation ergibt:
Ein Vorstandsmitglied – bzw. nach anderen Rückmeldungen der Aufsichtsratsvorsitzende – ist der Sohn eines Aktionärs, der gleichzeitig Geschäftsführer eines Unternehmens ist, zu dem geschäftliche Beziehungen bestehen.

Der beschriebene Fall wird im Risikomanagement typischerweise als Risiko aus Interessenkonflikten bzw. aus Geschäften mit nahestehenden Personen (Vgl. dazu in IFRS IAS 24 „Related Party Disclosures“) bezeichnet.

Aus dem Interessenkonflikt werden sehr konkrete Vermögens-, Haftungs-, Compliance-, Reputations- und Steuerrisiken, weil Entscheidungen möglicherweise nicht mehr am Unternehmensinteresse ausgerichtet sind.

Z.B. 

  • Fehlentscheidungen zu Lasten der Gesellschaft: Konditionen mit dem „verbundenen“ Geschäftspartner sind nicht mehr fremdüblich , z.B. überhöhte Preise, zu hohe Vergütungen oder zu günstige Lieferbedingungen für die nahestehende Partei.

  • Vermögensschäden und Wertverlust: Durch solche nachteiligen Verträge entstehen direkte finanzielle Schäden, geringere Erträge oder stille Vermögensverschiebungen zugunsten der nahestehenden Person.

  • Reputations- und Vertrauensverlust: Der Eindruck der „Vetternwirtschaft“ oder Selbstbereicherung untergräbt das Vertrauen von Aktionären, Banken, Mitarbeitern und Geschäftspartnern, was Finanzierung, Kundengewinnung und Employer Branding erschweren kann.

  • Steuerliche Risiken: Nicht fremdübliche Bedingungen können zu Korrekturen bei Verrechnungspreisen, Nichtanerkennung von Aufwendungen und damit zu Steuernachzahlungen und Zinsen führen.

🎯 Eins davon zu beschreiben, hätte hier laut Rückmeldungen ca. 3 Punkte gebracht.

Das war es schon! 🙌🏻