Wer andere prüfen will, muss künftig selbst beweisen, dass er oder sie 15 Minuten zuhören kann, ohne zum Kaffee zu greifen. Erste Durchfallquote liegt bei 87 Prozent.
Foto: Horst-Dieter Platthusen kurz nach Bekanntgabe seines Prüfungsergebnisses. Er hatte 23 Jahre lang geprüft, ohne je geprüft zu werden.
Berlin (blg) — In einer historischen Kehrtwende hat die DIHK am Dienstag verkündet, dass ab dem Prüfungstermine Frühjahr 2026 eine verpflichtende Eignungsprüfung für alle Prüferinnen und Prüfer im Bereich der Fortbildungsprüfungen eingeführt wird. Damit reagiert die Kammer auf jahrelange Beschwerden von Prüflingen, die sich während ihrer mündlichen Prüfung mitunter mehr wie auf einer Kaffeekränzcheneinladung als in einer offiziellen Leistungsfeststellung fühlten.
Das Besondere: Die Eignungsprüfungskommission setzt sich nicht aus erfahrenen Prüfungsveteranen zusammen – sondern ausschließlich aus ehemaligen Prüflingen. Der Kommission gehören eine ehemalige Auszubildende, ein Fachwirt, eine Betriebswirtin und ein Bilanzbuchhalter an. „Wer könnte besser beurteilen, ob jemand aufmerksam zuhört, als Menschen, die es am eigenen Leib erfahren haben, wenn es eben nicht so war?“, erklärte eine Sprecherin der DIHK.
Die Prüfung gliedert sich in fünf klar definierte Prüfungsteile, die es in sich haben. Im ersten Teil – dem sogenannten Zuhör-Kompetenzcheck – muss jede Prüferin und jeder Prüfer einem 15-minütigen Fachvortrag aufmerksam folgen. Dabei gilt: kein Kaffee nippen, kein Blickkontakt verlieren, kein Aufstehen, kein Flüstern mit der Sitznachbarin, kein Rascheln mit der Plätzchentüte.
Stattdessen: freundlich schauen und nicken. Im Anschluss müssen die Prüfenden 10 Minuten lang Fragen zum Vortrag beantworten, die sicherstellen sollen, ob sie tatsächlich zugehört und den Inhalt verstanden haben.
Wir haben lange überlegt, ob 15 Minuten nicht zu viel verlangt ist. Aber wir erwarten es ja auch von den Prüflingen — dann wird das doch wohl auch andersherum möglich sein."
— Sprecherin der DIHK bei der Pressekonferenz
Im zweiten Teil werden in 10 Minuten die Kenntnisse der Prüfungsverordnung geprüft: Wie läuft eine rechtlich saubere Abwicklung und Dokumentation? Welche Fristen gelten? Was darf man, was darf man nicht?
Es geht ans Eingemachte – und erste Pilotdurchläufe haben gezeigt, dass bereits die Frage „Was passiert, wenn ein Prüfling die mündliche Prüfung nicht besteht – muss er auch die schriftliche wiederholen oder nur die mündliche?“ für bemerkenswerte Ratlosigkeit sorgte.
Von 30 Prüfenden im Pilotdurchlauf antworteten 12 mit „die ganze Prüfung natürlich“, 9 mit „kommt drauf an“ (ohne zu sagen, worauf), und 4 gaben an, sich diese Frage „in 15 Jahren Prüfertätigkeit ehrlich gesagt noch nie gestellt“ zu haben.
Im dritten Teil wird überprüft, wie gut die Prüfenden die Bewertungskriterien kennen – und ob sie diese auch einheitlich anwenden können. Der Hintergrund: Seit Jahren häufen sich Fälle, in denen identische Präsentationen von verschiedenen Prüfungsausschüssen völlig unterschiedlich bewertet werden. Ein konkretes Beispiel aus dem Pilotprojekt sorgte für betretene Gesichter: Ein und dieselbe Präsentation – unverändert gehalten beim Erst- und beim Zweitversuch – erhielt beim ersten Mal 65 Punkte und beim zweiten Mal 40 Punkte. Der Prüfling hatte bewusst nichts an der Präsentation geändert, weil der erste Prüfungsausschuss ihm rückgemeldet hatte, die Präsentation sei in Ordnung – er müsse lediglich das Wissen fürs Fachgespräch verbessern.
25 Punkte Unterschied für dieselbe Leistung – das ist kein Bewertungsspielraum, das ist Willkür. Und der Prüfling steht da und fragt sich zu Recht: „Woran lag es denn jetzt eigentlich?"
— Anonyme Quelle aus dem Pilotprojekt
Im vierten Teil geht es dann ums Rechnen – und hier, so berichten interne Quellen, wird es besonders ungemütlich. Geprüft wird, ob die Prüfenden Präsentation und Fachgespräch tatsächlich getrennt bewerten und die Gewichtung von einem Drittel zu zwei Dritteln korrekt anwenden können.
Die Realität sieht bislang anders aus: Ein statistisch auffällig hoher Anteil der Prüfenden vergibt für beide Teilleistungen exakt die gleiche Punktzahl. Nicht ungefähr die gleiche – exakt die gleiche. Wer so bewertet, umgeht elegant das lästige Problem der unterschiedlichen Gewichtung. Und damit auch die Mathematik.
Eine Quelle aus dem Pilotprojekt berichtet: „Bei der Aufgabe, ein Drittel und zwei Drittel Gewichtung auf zwei verschiedene Punktzahlen anzuwenden, herrschte im Raum eine Stille, die man sonst nur aus mündlichen Prüfungen kennt. Nur diesmal saß sie auf der anderen Seite.“
Erschwerend kommt hinzu: Selbst wenn unterschiedliche Punktzahlen vergeben wurden, wurde in der Pilotphase vielfach falsch gerundet. Einige IHKs mussten in der Vergangenheit die Ergebnisse im Nachgang korrigieren.
Manche gingen sogar so weit, den Prüfenden zu verbieten, den Prüflingen die Punktzahlen in der Prüfung mitzuteilen – aus Angst vor Rechenfehlern. Während andere IHKs es schaffen, unmittelbar nach der Prüfung ein Zeugnis auszustellen.
Es gibt IHKs, die stellen das Zeugnis direkt nach der Prüfung aus. Und es gibt IHKs, die müssen erstmal nachrechnen, ob das, was ihre eigenen Prüfenden eingetragen haben, überhaupt stimmt. Das sagt eigentlich alles.
— Anonymer Prüfungsexperte gegenüber dieser Redaktion
Im fünften und letzten Teil wird geprüft, ob die Prüfenden ein objektives, sachliches und konstruktives Feedback zur Prüfungsleistung geben können. Die Aufgabe klingt simpel: Formulieren Sie konkret, was der Prüfling gut gemacht hat und was er oder sie hätte besser machen können. Doch die Ergebnisse der Pilotphase waren, so heißt es aus informierten Kreisen, „ernüchternd bis alarmierend“.
Die Durchfallquote im Pilotdurchlauf lag bei 87 Prozent. Die DIHK reagierte gelassen: „Das zeigt, dass die Prüfung angemessen anspruchsvoll ist.“
Erste Reaktionen aus dem Prüfungswesen
Horst-Dieter Platthusen (71)
Rentner, Prüfer aus Leidenschaft, IHK Unter-Mittel-Obernkirchen
„Also, ich verstehe die Aufregung überhaupt nicht. Ich prüfe seit 23 Jahren, und es hat sich noch nie jemand beschwert. Na ja, nicht bei mir direkt. Dass ich da jetzt plötzlich einem Vortrag zuhören soll, ohne meinen Kaffee – das ist doch schikanös. Ich habe die Prüflinge immer fair behandelt.Gut, beim Zuhör-Test habe ich dann zweimal nachgefragt, ob die Referentin schon angefangen hat. Hatte sie. Vor acht Minuten. Aber ich war in Gedanken bei der Plätzchensorte – es gab Spekulatius im April, das kann doch nicht angehen. Trotzdem: Dass ich jetzt durchgefallen bin, trifft mich schon hart. Es hat doch bisher auch so funktioniert.“
Jens Taktgefühl (46)
Abteilungsleiter Controlling, Prüfer seit 9 Jahren, IHK Rundungshausen-Schätzlingen
„Schauen Sie, ich bin beruflich stark angespannt, leite eine Abteilung mit 18 Leuten, und die IHK-Schulung für Prüfende hatte ich seit vier Jahren auf meiner To-do-Liste. Kam immer was dazwischen. Quartalsabschluss, Budgetplanung, noch ein Quartalsabschluss. Bewerten tue ich nach Bauchgefühl – und das ist in 9 Jahren nie schiefgegangen. Na ja, ich gebe zu, ich vergebe für Präsentation und Fachgespräch immer dieselbe Punktzahl. Ist doch auch logisch: Wenn jemand gut präsentiert, kann er auch gut reden. Wozu das getrennt bewerten? Dann muss man auch noch gewichten – ein Drittel, zwei Drittel. Das muss man ja ausrechnen. Dafür habe ich im Prüfungsraum keine Zeit. Da bin ich ehrlich. Bei der Rechenaufgabe in Teil vier habe ich dann einfach für beide Teilleistungen 72 Punkte eingetragen. Sollte doch reichen. Tat es nicht.“
Gudrun Pauschalurteil-Henke (58)
Steuerberaterin, Prüferin seit 14 Jahren, IHK Bauchgefühl an der Donau
„Ich bin bei Teil fünf gescheitert, und ich finde das unmöglich. Da sollte ich formulieren, was ein fiktiver Prüfling konkret besser hätte machen können und wo er gut war. Aber so konkret kann man das doch gar nicht sagen! Ich habe geschrieben: ‚War insgesamt okay, aber an manchen Stellen nicht so gut.‘ Die Prüfungskommission — alles ehemalige Prüflinge, muss man wissen — hat dann nachgefragt: ‚An welchen Stellen genau?‘ Und: ‚Was hätte die Person konkret anders machen sollen?‘ Also wirklich. Woher soll ich das denn wissen? Ich bewerte nach Gesamteindruck. Das habe ich auch so gesagt. Dann haben die genickt und ‚nicht bestanden‘ angekreuzt. Dreist.“
Lena Koffeinlos (45)
Dozentin für Bilanzbuchhalter-Weiterbildung, IHK-Prüferin seit 10 Jahren, IHK Bruchrechningen-Überkorrekt
„Ich habe die Einladung zur Eignungsprüfung nächste Woche bekommen. Prüfungsverordnung, Bewertungskriterien, getrennte Bewertung? Alles kein Problem – dank diverser Schulungen seitens meiner IHK, regelmäßiger Lektüre von ‚IHK Prüfungspraxis‘ und DIHK-Informationen für die Bilanzbuchhalterprüfung. Und dank der täglichen Bruchrechnung-Übung bei den Hausaufgaben meines Grundschulkindes sollte ich ein Drittel und zwei Dritteln sicher berechnen können.
Sicherheitshalber habe ich trotzdem noch schnell den Zugang zum ‚Prüferwissen per App‘ bei der DIHK angefragt – man weiß ja nie.
Das Einzige, was mir echte Sorgen macht: 15 Minuten ohne Kaffee. Mein täglicher Konsum liegt bei – nun ja, die genaue Anzahl der Kaffeetassen möchte ich aus Datenschutzgründen nicht verraten. Zum Glück hat mir eine Expertin für IHK-Fortbildungsprüfungen einen heißen Tipp gegeben: Koffeinpflaster. Bestelle ich heute noch. Empfehlung an alle Prüfenden. Hoffentlich kommt es noch rechtzeitig.“
Laut DIHK soll die Wiederholungsprüfung erstmals im Frühjahr 2027 angeboten werden. Bis dahin dürfen die betroffenen Prüfenden keine mündlichen Prüfungen abnehmen. „Wir empfehlen die Zeit für eine gründliche Vorbereitung zu nutzen und unser umfangreiches Seminar- und Weiterbildungsangebot für Prüfende wahrzunehmen„, so die Sprecherin. „Das Angebot war schon immer da. Man muss es nur auch mal nutzen.“
Auf die Frage, ob die Eignungsprüfung auch einen Praxisteil beinhalten werde – also eine simulierte Prüfungssituation, in der die Prüfenden unter realen Bedingungen bewertet werden –, antwortete die Sprecherin: „Das wäre natürlich ideal. Aber erfahrungsgemäß sollte man mit den Basics anfangen – und die haben es offenbar bereits in sich.“
Die Eignungsprüfung im Überblick
- Teil 1 — Zuhör-Kompetenzcheck (25 Min.): 15 Minuten Vortrag aufmerksam verfolgen (kein Kaffee, kein Keks, kein Aufstehen, kein Wegschauen) + 10 Minuten Verständnisfragen
- Teil 2 — Prüfungsverordnung & Dokumentation (10 Min.): 10 ausführliche Fragen zu Einzelheiten der Prüfungsverordnung, rechtlich saubere Abwicklung und Dokumentation
- Teil 3 — Bewertungskriterien (10 Min.): Einheitliche Anwendung der Bewertungskriterien. Identische Leistungen müssen vergleichbare Ergebnisse liefern — nicht 65 Punkte beim einen und 40 beim anderen Ausschuss
- Teil 4 — Benotung & Mathematik (10 Min.): Präsentation und Fachgespräch getrennt bewerten, Gewichtung ⅓ zu ⅔ korrekt anwenden, richtig runden. Keine identischen Punktzahlen aus Bequemlichkeit
- Teil 5 — Feedbackkompetenz (10 Min.): Objektives, sachliches und konstruktives Feedback formulieren. Konkret. Nicht „war insgesamt okay"
